Sozialrecht (SGB II)
Wir beraten und vertreten Sie in Angelegenheiten, bei denen es um Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) geht.
Sie möchten die Entscheidung einer Behörde verstehen oder überprüfen lassen?
Egal, ob Anhörungs-, Widerspruchs- oder Klageverfahren - wir sehen in die Akten ein, besprechen mit Ihnen die Besonderheiten Ihrer Angelegenheit und legen rechtzeitig den erforderlichen Rechtsbehelf ein, um zu erreichen, dass die Behördenentscheidung nicht rechtskräftig wird beziehungsweise aus ihr nicht vollstreckt werden kann.
Anhörungsverfahren
Widerspruchsverfahren
Klageverfahren
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