Ordnungswidrigkeitenrecht





Wir beraten und vertreten Sie in Angelegenheiten, in denen Ihnen hoheitliche Sanktionen wegen der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten angedroht worden sind.

Sie möchten sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren oder verhindern, dass ein solcher erlassen wird?

Egal, ob Vorverfahren, Zwischenverfahren oder gerichtliches Verfahren - wir sehen in die Akten ein, besprechen mit Ihnen die Besonderheiten Ihrer Angelegenheit und legen rechtzeitig den erforderlichen Rechtsbehelf ein, um zu erreichen, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird beziehungsweise aus ihm nicht vollstreckt werden kann.

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