Opferschutzrecht




Wir beraten und vertreten alle Opfer von Straftaten sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen.

Wir nehmen Opferschutz ernst und Ihre Interessen wahr, zum Beispiel

  • Anbringen einer Strafanzeige oder eines Strafantrages,
  • Zeugenbeistand bei Vernehmungen,
  • Nebenklage,
  • Privatklage,
  • Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen,
  • Durchsetzung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).