Opferschutzrecht
Wir beraten und vertreten alle Opfer von Straftaten sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen.
Wir nehmen Opferschutz ernst und Ihre Interessen wahr, zum Beispiel
- Anbringen einer Strafanzeige oder eines Strafantrages,
- Zeugenbeistand bei Vernehmungen,
- Nebenklage,
- Privatklage,
- Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen,
- Durchsetzung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).