Soweit nichts anderes vereinbart wird, bestimmen sich die Gebühren für die anwaltliche Dienstleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühren können Sie der für alle Rechtsanwälte verbindlichen Gebührentabelle entnehmen.
Bei Bedarf vereinbaren wir mit unseren Mandanten individuelle Pauschalhonorare. Pauschalhonorare bieten sich vor allem für die dauerhafte Beratung an, um die Kosten kalkulierbar zu halten.
Sollte Ihr Einkommen es Ihnen nicht ermöglichen, die Kosten selbst zu tragen, haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Zu den Kosten gehören im Falle eines gerichtlichen Verfahrens neben den Gebühren des Rechtsanwalts die je nach Ausgang des Verfahrens anfallenden Gerichts- und Prozesskosten. Unter Umständen fallen die Kosten der Gegenseite an.